Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die beteiligten Kindeseltern je zur Hälfte; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
I.
Nachdem die Beteiligten aufgrund des gerichtlich geschlossenen Umgangsvergleichs vom 17. Oktober 2017 das Umgangsverfahren für erledigt erklärt haben, ist gemäß
§
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