Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Ausspruch zum Verfahrenswert unter Nr. 3 des Tenors des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Eisleben vom 17.08.2011 (Az.: 3 F 326/07) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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