1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Mai 2023 -
2. Damit wird der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 17. Mai 2023 -
3. Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu erstatten.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Entscheidung zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil allein.
I.
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