SG Berlin, vom 24.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen S 59 Eg 30/92
Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Erziehungsgeldanspruchs an die Personensorge
BVerfG, vom 18.06.1993 - Aktenzeichen 1 BvR 55/93
DRsp Nr. 1995/6718
Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Erziehungsgeldanspruchs an die Personensorge
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Ziel- und Zweckbestimmung des BErzGG, dem Kind in seiner ersten Lebensphase die ständige Betreuung durch eine feste Bezugsperson zu erhalten, den Anspruch auf Erziehungsgeld an die "Personensorge" i.S.d. §§ 1666, 1631BGB angeknüpft hat.
Die Verfassungsbeschwerde hat, soweit sich der Beschwerdeführer mittelbar gegen die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2BErzGG wendet, ihre Zulässigkeit unterstellt, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig.
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