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2002
Sonstige
OLG
KG
KG - Beschluss vom 04.06.2002
19 UF 289/01
Normen:
BGB
§
1612b
Abs.
5
;
GG
Art.
3
Abs.
1
Art.
14
Abs.
1
;
Fundstellen:
FuR 2003, 180
KGReport-Berlin 2002, 290
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen
144 FH 4031/01
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch
KG,
Beschluss
vom 04.06.2002
- Aktenzeichen 19 UF 289/01
DRsp Nr. 2005/7045
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch
Die Anrechnung des Kindergeldes gem. §
1612b
Abs.
5
BGB
ist verfassungsgemäß.
Normenkette:
BGB
§
1612b
Abs.
5
;
GG
Art.
3
Abs.
1
Art.
14
Abs.
1
;
Vorinstanz: AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen
144 FH 4031/01
Fundstellen
FuR 2003, 180
KGReport-Berlin 2002, 290
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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