Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 30. April 2019 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 110 €
Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung ist nicht zu beanstanden und hält den Angriffen der Rechtsbeschwerde stand.
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