1. Die Beschwerde des Umgangspflegers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dresden - Familiengericht - vom 13. Mai 2020 -
2. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Umgangspfleger.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergütung eines Umgangspflegers.
I.
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