OLG Köln - Beschluss vom 23.11.2015
2 Wx 312/15
Normen:
BGB § 1836 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 02.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 36 VI 378/14

Vergütung für eine NachlasspflegschaftVoraussetzungen für die berufsmäßige Führung einer NachlasspflegschaftHeranziehung einer Hilfsperson

OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2015 - Aktenzeichen 2 Wx 312/15

DRsp Nr. 2022/13767

Vergütung für eine Nachlasspflegschaft Voraussetzungen für die berufsmäßige Führung einer Nachlasspflegschaft Heranziehung einer Hilfsperson

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 29.06.2015 wird der am 11.06.2015 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Köln vom 02.06.2015 teilweise abgeändert. Für die Tätigkeit der Beteiligten zu 6. als Nachlasspflegerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Vergütungsantrages vom 23.09.2014 eine Vergütung in Höhe von 1.076,27 € festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beteiligte zu 1. zu 80% und die Beteiligte zu 6. zu 20%. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1836 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.