I.
Der Antragsteller hat den Beruf eines Bankkaufmanns erlernt und führt seit 1999 berufsmäßig eine Vielzahl von Betreuungen. Auch für die mittellose Betroffene wurde er zum Berufsbetreuer bestellt, wobei seine Tätigkeit bis zum Jahresende 1998 mit einem Stundensatz von 75,-- DM zuzüglich Mehrwertsteuer vergütet wurde.
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