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2003
Sonstige
OLG
OLG Bamberg
OLG Bamberg - Beschluss vom 01.09.2003
2 WF 133/03
Normen:
BRAGO
§
35
;
ZPO
§
278
Abs.
6
;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1849
OLGReport-Bamberg 2005, 312
Vorinstanzen:
AG -FamG- Aschaffenburg - 4 F 1255/01 - 26.06.2003,
Verhandlungsgebühr bei Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO?
OLG Bamberg,
Beschluss
vom 01.09.2003
- Aktenzeichen 2 WF 133/03
DRsp Nr. 2005/4018
Verhandlungsgebühr bei Vergleich gemäß §
278
Abs.
6
ZPO
?
»Bei Abschluss eines Vergleichs nach Maßgabe des §
278
Abs.
6
ZPO
entsteht keine Verhandlungsgebühr.«
Normenkette:
BRAGO
§
35
;
ZPO
§
278
Abs.
6
;
Entscheidungsgründe:
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