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2001
BGH
BGH - Urteil vom 23.05.2001
IV ZR 62/00
Normen:
BGB
§§
225
,
1934b
Abs.
1
S. 1;
Fundstellen:
NJW 2001, 2713
ZEV 2001, 312
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Frankfurt/Main,
Verjährungsvereinbarung; Stichtagsprinzip des § 1934b
BGH,
Urteil
vom 23.05.2001
- Aktenzeichen IV ZR 62/00
DRsp Nr. 2001/8959
Verjährungsvereinbarung; Stichtagsprinzip des § 1934b
»1. Zur Auslegung einer Verjährungsvereinbarung.
2. Zum Stichtagsprinzip des §
1934b
Abs.
1
Satz 1 (entspr §
2311
Abs.
1
S. 1
BGB
).«
Normenkette:
BGB
§§
225
,
1934b
Abs.
1
S. 1;
Tatbestand:
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