Es wird festgestellt, dass die Musterbeklagte nach ergänzender Vertragsauslegung verpflichtet ist, die Zinsanpassung für die im Antrag zu III. 1. a) und III. 1. b) genannten formularmäßigen S-Prämiensparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank, derzeitige Kennung BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.S1311.B.A604.R0815.R.A.A._Z._Z.A, vormals WU 9554 (Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 8 bis 15 Jahren) vorzunehmen.
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