LG Kempten, vom 05.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 41 T 299/08
AG Lindau, vom 07.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen M 2199/07
Verpflichtung zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses; Verhältnis zur Prozesskostenhilfe
BGH, Beschluß vom 10.07.2008 - Aktenzeichen VII ZB 25/08
DRsp Nr. 2008/16512
Verpflichtung zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses; Verhältnis zur Prozesskostenhilfe
»Die Inanspruchnahme eines leistungsfähigen Unterhaltsverpflichteten auf Prozesskostenvorschuss geht der Prozesskostenhilfe jedenfalls dann vor, wenn der Vorschuss alsbald realisierbar ist.«