Dem Beklagten zu 4 wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. Genius gewährt. Er hat monatliche Raten von 1.000 € an die Landeskasse zu bezahlen.
Die Rechtsbeschwerde des Beklagten zu 4 gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. März 2018 wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf bis zu 9.000 € festgesetzt.
I.
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