Auf die Beschwerde der Antragstellerin hin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Leer vom 12.2.2008 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich aufgehoben und wie folgt neu gefasst:Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.
II.Die Parteien tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils ganz und die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens je zu ½.
III.Der Beschwerdewert wird auf 1.000,- EUR festgesetzt.
Die Parteien, die durch das Urteil vom 12.2.008 geschieden worden sind, streiten darum, ob der Versorgungsausgleich durchzuführen ist.
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