Die gemäß §
1.
Nach Auskunft der Beteiligten zu 1. vom 07.03.2007 hat der Antragsgegner während der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB - dies ist die Zeit vom 01.09.1988 bis zum 31.12.2006 - in der gesetzlichen Rentenversicherung angleichungsdynamische Anwartschaften in Höhe von monatlich 342,78 EUR erworben.
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