I. Die vom Amtsgericht mit Beschluss vom 8. Juni 2023 eingerichtete Ergänzungspflegschaft wird aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 € festgesetzt.
I. Die Eltern streiten in einem einstweiligen Anordnungsverfahren um die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft für ihre Tochter zur Abänderung eines Unterhaltstitels.
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