Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen - vom 03.08.2011 - 3 F 151/11 -
abgeändert.
Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug mit Wirkung zum 12.07.2011 unter Beiordnung von Rechtsanwalt ...
bewilligt.
Von der Erhebung einer Beschwerdegebühr wird abgesehen.
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