Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag des Vaters auf Erlass von Ordnungsmitteln gegen die Mutter wegen Verstoßes gegen die ihr gemäß familiengerichtlich gebilligtem Umgangsvergleich vom 9.9.2014 obliegende Pflicht, dem Vater den Reisepass für das gemeinsame Kind A zu übergeben, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Vater auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 500,- €.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Verhängung von Ordnungsmitteln wegen der Nichtbefolgung einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|