Mit Beschluß vom 24.8.1981 ordnete das Amtsgericht für den Betroffenen Gebrechlichkeitspflegschaft mit dem Wirkungskreis Vertretung in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten an.
Am 14.7.1988 wurde der Verein... zum neuen Pfleger bestellt. Nachdem die Pflegschaft mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1. 1992 zu einer Betreuung geworden war, teilte der genannte Verein dem Vormundschaftsgericht am 27.5.1992 mit, daß die Wahrnehmung der Betreuung F. übertragen werde.
Unter dem 3.3.1993 beantragte der Betreuungsverein, für den Betroffenen F. als Vereinsbetreuerin zu bestellen.
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