1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 18.08.2020 -
2. Der Antragsteller hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,- € festgesetzt.
4. Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverfolgung im Beschwerderechtszug wird abgelehnt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Versagung von Schutzmaßnahmen.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind Gartennachbarn eines Kleingartenvereins.
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