Der am 16. August 2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Coesfeld wird teilweise abgeändert und im Ausspruch zum Versorgungsausgleich insoweit, als das Verfahren über den Ausgleich der von dem Antragsteller innerhalb der Ehezeit bei der UFBA Unterstützungskasse zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung e. V. unter der Vertragsnummer 1.-32.292.313-6 erworbenen Anrechte ausgesetzt wurde, wie folgt neu gefasst:
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