Die Beschwerde des Antragstellers und Beschwerdeführers vom 08.09.2022 gegen den sein Gesuch auf Akteneinsicht zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 02.09.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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