Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung
BGH, Urteil vom 14.11.1979 - Aktenzeichen IV ZR 41/78
DRsp Nr. 1995/564
Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung
»Der Anspruch auf Kaskoentschädigung in Höhe des Neupreises wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß vor dem die Entschädigung beanspruchenden Versicherungsnehmer der Kraftfahrzeughändler im Kraftfahrzeugbrief eingetragen war.«
Normenkette:
AKB § 7 Nr. I 2, § 13 Nr. 2 (a.F.);
Aus den Gründen:
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