Die Beschwerde des Kindes, der Kindesmutter und des Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl vom 21.10.2011 - 33 F 293/11 - , mit welchem der Antrag, die Einwilligung des Kindesvaters in die Adoption des Anzunehmenden durch den Stiefvater zu ersetzen, zurückgewiesen worden ist, wird auf Kosten der Kindesmutter und des Annehmenden zurückgewiesen.
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