1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ottweiler vom 8. Dezember 2011 - 13 F 351/10 SO - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
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