Die Beschwerde der Mutter gegen den auf die mündliche Verhandlung vom 16.6.2016 ergangenen, undatierten Beschluss des Amtsgerichts Rathenow wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Mutter zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt 5.000 €.
I.
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