Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - K. vom 27. August 2015 geändert und der Antrag der Kindesmutter auf Festsetzung von Ordnungsmitteln wegen mehrfacher Zuwiderhandlungen des Kindesvaters gegen die Umgangsvereinbarung der Eltern vom 25. Februar 2015 zurückgewiesen.
II.Die beteiligten Kindeseltern werden auf Folgendes hingewiesen:
III. IV.
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