Voraussetzungen des Nachscheidungsaufstockungsunterhalts
OLG Thüringen, Urteil vom 29.01.2004 - Aktenzeichen 1 UF 366/03
DRsp Nr. 2004/15160
Voraussetzungen des Nachscheidungsaufstockungsunterhalts
»1. Dem Anspruch auf Nachscheidungsaufstockungsunterhalt steht nicht entgegen, dass er erst ab einem späteren Einsatzzeitpunkt beginnt. Es muss rückblickend festgestellt werden, dass zu dem maßgeblichen Zeitpunkt bereits eine Bedarfslücke zum vollen eheangemessenen Bedarf bestand.2. Ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts hat zu unterbleiben, wenn dadurch der Anspruch auf Ehegattenunterhalt erst ausgelöst oder erhöht wird.