Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königstein i.Ts. vom 21.01.2011 wird abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für die Mutter seines Kindes E, geb. am ...2009, Frau C W, rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 01.02.2010 bis 30.06.2010 in Höhe von 3.090,00 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (22.09.2010) zu zahlen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.090,00 € festgesetzt.
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