AG Erfurt, vom 21.05.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 186/94
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts
OLG Thüringen, Beschluss vom 10.10.1996 - Aktenzeichen WF 119/96
DRsp Nr. 1997/4433
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts
1. Ein Anspruch auf Auskunftserteilung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts besteht nach § 1605 Abs. 2BGB nicht, wenn innerhalb der Zweijahresfrist bereits Auskunft für die Berechnung des Trennungsunterhaltes erteilt worden ist.2. Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft berechtigen nicht , erneut Auskunft zu verlangen; vielmehr kann nur die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung begehrt werden.3. Im Hinblick auf die Regelung des § 1577 Abs. 3BGB, Verwertung des Vermögensstammes, ist beim nachehelichen Unterhalt auch Auskunft über die Vermögensverhältnisse zu erteilen.