Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch ihre gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, wendet sich im Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Erlass eines Näherungs- und Kontaktverbots gegenüber dem Antragsgegner nach dem Gewaltschutzgesetz im Wege der einstweiligen Anordnung.
Die 15-jährige Antragstellerin fährt regelmäßig mit dem Fahrrad am Haus des 74-jährigen Antragsgegners vorbei und steigt an der nahegelegenen Bushaltestelle aus, um ihre Freundin zu besuchen; die Mutter der Freundin fährt die Mädchen täglich von dort aus mit dem Auto zur Schule.
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