Voraussetzungen und Umfang des Unterhaltsanspruchs des während der Ehe nicht erwerbstätigen Ehegatten
BGH, vom 24.10.1979 - Aktenzeichen IV ZR 171/78
DRsp Nr. 1994/5194
Voraussetzungen und Umfang des Unterhaltsanspruchs des während der Ehe nicht erwerbstätigen Ehegatten
A. Die Vorschrift des § 1573 Abs. 1BGB setzt nicht voraus, daß der Ehegatte unmittelbar vor oder während der Ehe erwerbstätig war. Unerheblich ist auch, ob er gerade wegen der Ehe keiner Erwerbstätigkeit nachging; die bloße Tatsache, daß er während der Ehe bis zur Scheidung nicht erwerbstätig war, ist eine der Anspruchsvoraussetzungen. Eine »ehebedingte« Unterlassung der Erwerbstätigkeit im Sinne eines Kausalzusammenhangs mit der Ehe ist nach dem Text und Inhalt des Gesetzes nicht erforderlich; zur Begründung einer unterhaltsrechtlichen Mitverantwortung des anderen Ehegatten genügt es, wenn eine Bedürfnislage des einen Ehegatten irgendwie mit der Ehe in Verbindung steht.
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