Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 31. Mai 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 9.000 €
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