BFH - Beschluss vom 10.07.2002
VIII B 157/01
Normen:
BGB § 1606 Abs. 3 S. 2 ; EStG § 32 Abs. 6 S. 5 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; JStErgänzungsG (1996) Art. 1 Nr. 7 lit. d ; JStG (1996);

Wegfall der Möglichkeit der Übertragung des Kinderfreibetrags auf nur einen Elternteil verfassungsgemäß

BFH, Beschluss vom 10.07.2002 - Aktenzeichen VIII B 157/01

DRsp Nr. 2002/15852

Wegfall der Möglichkeit der Übertragung des Kinderfreibetrags auf nur einen Elternteil verfassungsgemäß

Es bestehen keine verfassungsmäßigen Bedenken dagegen, dass durch Art. 1 Nr. 7 Buchst. d aa des JStErgänzungsG 1996 die in § 32 Abs. 6 Satz 5, 2. Halbs. EStG in der bis zum 01.01.1996 gültigen Fassung vorgesehene Möglichkeit beseitigt worden ist, dass ein nicht zusammen zur ESt veranlagtes Elternpaar den Kinderfreibetrag einvernehmlich auf nur einen Elternteil übertragen konnte.

Normenkette:

BGB § 1606 Abs. 3 S. 2 ; EStG § 32 Abs. 6 S. 5 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; JStErgänzungsG (1996) Art. 1 Nr. 7 lit. d ; JStG (1996);

Gründe:

Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist unbegründet. Die Entscheidung des Streitfalles erfordert nicht die Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).