Wirksamkeit eines auf einem prozessualen Anerkenntnis beruhenden Unterhaltstitels; Unrichtigkeit des Titels wegen Nichtberücksichtigung von Schulden
OLG Hamm, Urteil vom 22.09.1992 - Aktenzeichen 3 UF 22/92
DRsp Nr. 2006/6496
Wirksamkeit eines auf einem prozessualen Anerkenntnis beruhenden Unterhaltstitels; Unrichtigkeit des Titels wegen Nichtberücksichtigung von Schulden
»Ein Unterhaltschuldner kann sich nicht von seinem prozessualen Anerkenntnis unter Hinweis auf die Nichtberücksichtigung von Schulden lösen, wenn die Unrichtigkeit des Urteils auf eine nachlässige Prozessführung des Betroffenen zurückzuführen ist.«