1. Der Senat beabsichtigt, auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 4. Juni 2018 zu ändern und auf den Antrag der Beteiligten zu 1. vom 5. April 2018 die durch Beschluss des Senats vom 30. April 2012 (
2. Es besteht Gelegenheit, zu diesem Hinweisbeschluss binnen zwei Wochen nach Zustellung Stellung zu nehmen.
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