Zahl der Kinder beim Ausschluß aus der Familienversicherung unerheblich
BSG, Urteil vom 25.01.2001 - Aktenzeichen B 12 KR 8/00 R
DRsp Nr. 2001/13951
Zahl der Kinder beim Ausschluß aus der Familienversicherung unerheblich
1. Beim Gesamteinkommen wird im Rahmen des Ausschlusses mehrerer Kinder von der Familienversicherung nach § 10 Abs. 3SGB V nicht nach der Kinderzahl unterschieden. Das ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]