Der Bescheid der Antragsgegnerin vom 12.12.2019 - 3700/E2-KlagRE-2/2018 - 614710, wird aufgehoben. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers werden der Staatskasse auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Geschäftswert des Verfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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