Die Klägerin verlangt von dem Beklagten aus Anlass der Pflege und Erziehung ihres gemeinsamen Kindes Unterhalt nach § 1615 l BGB für die Zeit ab September 2002.
Die Parteien lebten von Februar 1995 bis Februar 2001 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen; am 18. September 1998 wurde die gemeinsame Tochter J.E. geboren.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|