Der Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen - Nachlassgericht - vom 21. Oktober 2010 wird aufgehoben.
I. Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung eines Zeugnisses über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft.
Die Eltern des Antragstellers (Beteiligter zu 1) hatten mit Ehevertrag vom 13.10.1955 "für die fernere Dauer ihrer Ehe die allgemeine Gütergemeinschaft nach den Vorschriften des
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|