OLG Naumburg - Urteil vom 04.05.2000
3 UF 197/99
Normen:
BGB § 1600d ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 931 (LS)
OLGReport-Naumburg 2001, 165

Zu den Voraussetzungen der Einholung eines erbbiologischen Gutachtens im Vatreschaftsfeststellungsverfahren

OLG Naumburg, Urteil vom 04.05.2000 - Aktenzeichen 3 UF 197/99

DRsp Nr. 2002/6229

Zu den Voraussetzungen der Einholung eines erbbiologischen Gutachtens im Vatreschaftsfeststellungsverfahren

Da nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen dem Blutgruppengutachten einschließlich der DNA-Analyse und der biostatistischen Zusatzberechnung nach Essen-Möller ein weitaus höherer Beweiswert zukommt als dem anthropologisch-erbbiologischen Gutachten, ist letzteres nur dann einzuholen, wenn auf Grund der eingeholten Blutgruppengutachten und der biostatistischen Zusatzbegutachtung noch Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

Normenkette:

BGB § 1600d ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 931 (LS)
OLGReport-Naumburg 2001, 165