OLG Bamberg - Beschluss vom 31.07.2000
7 UF 90/00
Normen:
BGB § 1618 S. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 570 (LS)
OLGReport-Bamberg 2000, 352

Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

OLG Bamberg, Beschluss vom 31.07.2000 - Aktenzeichen 7 UF 90/00

DRsp Nr. 2002/6026

Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

Die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die unterschiedlichen Namen in der neuen Familie konkret eine außerordentliche Belastung für das Kind darstellen, oder wenn triftige Gründe für die Zurückstellung der Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils bestehen und gleichzeitig die Einbenennung dem Wohl des Kindes dient.

Normenkette:

BGB § 1618 S. 4 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 570 (LS)
OLGReport-Bamberg 2000, 352