Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Hersfeld vom 10.3.2016 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben der Antragsteller und die Beteiligte zu 1. hälftig zu tragen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
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