1. Die Beschwerden der Pflegeväter vom 11.09.2020, gerichtet gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 01.09.2020, werden teilweise verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Pflegeväter.
3. Der Beschwerdewert beträgt 1.500 €.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
5. Der Kindesmutter wird auf ihren Antrag vom 09.10.2020 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
I.
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