I. Auf die Beschwerde des Versorgungsträgers A. L. Lebensversicherung wird der am 30. März 2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Elze aufgehoben und die Folgesache Versorgungsausgleich zur anderweitigen Behandlung und erneuten Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Elze zurückverwiesen.
II. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
III. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.840 € (960 € x 4) festgesetzt.
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