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2001
Sonstige
OLG
KG
KG - Beschluss vom 25.10.2001
19 WF 196/01
Normen:
ZPO
§
628
Abs.
1
§
252
§
567
;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 302
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen
144 F 7260/00
Zulässigkeit der Beschwerde gegen den die Abtrennung einer Folgesache ablehnenden Beschluss
KG,
Beschluss
vom 25.10.2001
- Aktenzeichen 19 WF 196/01
DRsp Nr. 2005/7128
Zulässigkeit der Beschwerde gegen den die Abtrennung einer Folgesache ablehnenden Beschluss
Eine die Abtrennung einer Folgesache ablehnende Entscheidung kann nicht mit der Beschwerde angefochten werden.
Normenkette:
ZPO
§
628
Abs.
1
§
252
§
567
;
Vorinstanz: AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen
144 F 7260/00
Fundstellen
KGReport-Berlin 2002, 302
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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