Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 16.05.2023, Az.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Billigungsbeschluss hinsichtlich einer Umgangsvereinbarung.
Die Beteiligten sind die Eltern des sieben Jahre alten Sohnes L.... und der fast vier Jahre alten Tochter T.... Allein in diesem Jahr haben sie eine Vielzahl von Verfahren vor dem Amtsgericht Erlangen geführt, weil sie sich um Belange der Einschulung, des Kindergartens, der Gesundheitsfürsorge und über den Umgang des Vaters mit den beiden Kindern nicht einigen konnten.
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