Eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist nur in den in §
Entgegen der Ansicht des Klägers könnte nicht das durch das ZPO -Reformgesetz neu geschaffene Rügeverfahren nach § 321 a ZPO beim Amtsgericht Elmshorn als dem erstinstanzlichen Gericht gegen dessen Urteil vom 19. Oktober 2001 (letzte mündliche Verhandlung 14. September 2001) beantragt werden. Das neue Prozeßrecht gilt nur für Verfahren, in denen die letzte mündliche Verhandlung nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen worden ist.
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