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1992
BGH
BGH - Beschluß vom 08.10.1992
VII 3/91
Normen:
ZPO
§
127
;
Fundstellen:
DRsp IV(409)273Nr.7
NJW 1993, 135
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im Prozeßkostenhilfeverfahren
BGH,
Beschluß
vom 08.10.1992
- Aktenzeichen VII 3/91
DRsp Nr. 1994/1387
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im Prozeßkostenhilfeverfahren
Voraussetzungen der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Konkursverwalter.
Normenkette:
ZPO
§
127
;
Gründe:
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